Wer sind eigentlich die Fremdenführer....
und was können und dürfen sie?
Wichtige Informationen zum Berufsbild der Fremdenführer und jenem der Reiseleiter. Die Tätigkeit eines Fremdenführers und eines Reiseleiters wird oft als ein und
dasselbe Berufsbild angesehen.
In Wirklichkeit stehen jedoch unterschiedliche Ausbildungslehrgänge und Qualifikationen hinter den beiden Gewerben.
Gerne informieren wir Sie über unsere Kompetenzen als Fremdenführer, damit Sie Doppelbuchungen vermeiden.
Die austriaguides sind ein engagiertes Team von speziell ausgebildeten, staatlich geprüften FremdenführerInnen. Unsere Aufgabe als
Fremdenführer ist die Führung von Gästen, um ihnen sämtliche Sehenswürdigkeiten von Stadt und Land zu zeigen und zu erklären. Es geht somit vorrangig um die Vermittlung von Wissen, Fakten
und Hintergründen, die wir in anschauliche Geschichten verpacken.
Der Reiseleiter (Reisebetreuer) hingegen ist in erster Linie Organisator – er begleitet Gruppen bei Tagesfahrten im Inland, mehrtägigen Fahrten ins benachbarte
Ausland oder längeren Bus- und Flugreisen inner- und außerhalb Europas. Er ist für den reibungslosen Ablauf des Reiseprogramms zuständig und hält Kontakt zu Hotels, Buslenkern und Guides.
Wir FremdenführerInnen dürfen auch Aufgaben und Tätigkeiten eines Reiseleiters wie Transfers oder die Begleitung von Reisegruppen in das Ausland, übernehmen. Als
Zusatzqualifikation haben einige FremdenführerInnen unseres Vereins die Alpe Adria Guide Ausbildung absolviert. Mit der Lizenz für Italien sind
wir zu Führungen in den italienischen Regionen berechtigt.
Ein Reisebüro hat beispielsweise einen Reiseleiter für einen Ganztagesausflug in Kärnten gebucht und zusätzlich einen Fremdenführer für einen Stadtbesuch im Rahmen des Ausfluges. Doppelt
gemoppelt, denn als Fremdenführer dürfen wir laut Gewerbeordnung beide Tätigkeiten ausüben – nicht so jedoch der Reiseleiter.
Berufsdefinition laut europäischer Norm CEN 13809:
Fremdenführer (oder Gästeführer)Person, die Besucher in der Sprache ihrer Wahl führt und das
kulturelle und natürliche Erbe eines Gebiets erläutert und normalerweise über eine gebietsspezifische Qualifikation verfügt, die üblicherweise von der zuständigen Behörde ausgegeben und/oder
anerkannt wird.
Reiseleiter (oder Reisebetreuer)Person, die im Auftrag des Reiseveranstalters den Reiseablauf leitet und beaufsichtigt und dabei sicherstellt, dass das Programm
gemäß dem Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisenden/Kunden durchgeführt wird, und die örtliche praktische Informationen gibt.
Das ausführliche Berufsbild der Fremdenführer auf https://www.wko.at/Content.Node/Austria_Guides/Berufsbild_der_Fremdenfuehrer_HP_austriaguides.pdf
Text: austriaguide Mag. Sandra Weratschnig
26.01.2012
Information & Buchung: 0043(0)676/84 26 72 100
Email: info@kaernten-guide.at